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Bergwinkel Audio
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Copyright:

Alle hier veröffentlichten Grafiken unterliegen soweit nicht anders geben dem Homepageinhaber Rolf Mooz und dürfen nicht für verwendet, modifiziert oder für kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Alle Texte sind Eigentum von Rolf Mooz und dürfen ebenfalls nicht ohne schriftliche Genehmigung in jeglicher erdenklicher Weise genutzt werden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Lieferung

1.1Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft bzw. der Sitz des Händlers.

1.2Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden dem entgegenstehen.

2.Preisänderungsvorbehalt

2.1Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt,
den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten des Händlers höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

2.2Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

3.Gewährleistung

3.1Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr.

3.2Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückerstattende Kaufpreis.

4.Eigentumsvorbehal

4.1Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

4.2Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. and den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunde über.

4.4Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

5.Schadenersatz

5.1Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen Nachweises bedarf.

5.2Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer bzw. ein wesentlich höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

6.Datensicherung

6.1Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gespeichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

6.2Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

7.Reparaturen

7.1Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheines – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4Für die Gewährleistung gilt die gesetzliche Regelung, sofern der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

7.5Notwendige Kosten für Ersatzteile sind vorab vom Kunden zzgl. der gesetzlichen

Mehrwertsteuer zu erbringen.

7.6Detaillierte Kostenvoranschläge werden mit 50€ zzgl. der ges. MWST. in Rechnung gestellt. Bei Vertragsabschluss werden diese 50€ mit den Reparaturkosten verrechnet.

8.Schlussbestimmungen

8.1Wir der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die währen der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

8.3Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz.

8.4Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

© 2010 Florian Wiegand Kontakt